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Prof. Griphook hatte noch ein paar Ostererledigungen zu machen, und hat euch deshalb diese Hausaufgabe zum "Auswendig Lernen" aufgegeben. Studiert die Liste gut, denn bald wird es Ernst und es geht immerhin um 1000 Hauspunkte! Wegen des Abonnement-Anmeldungen für den Wirtschaftsteil des Tagespropheten könnt ihr ihm schon zuschicken (griphook@hp-fc.de)

Liebe Schüler, ich bin nun aus Ägypten zurück. Das Börsen-ABC ist fertiggestellt und in ein paar Tagen werdet ihr eure Werte erfahren! Wenn ihr hier klickt, erfahrt ihr mehr über mich.

Das Börsenspiel hat begonnen! Klickt hier, um alles zu erfahren!

ABC der Börse

Gehe zu (Sprungmarken zu 4 Buchstaben, damit ihr nicht so lange scrollen müsst):

D I N S

A

Abwärtsbewegung: Tendenzbezeichung für Kursrückgänge an der Börse

Abgabedruck Börsensituation, in der das Angebot die Nachfrage übersteigt, was tendenziell zu sinkenden Kursen führt.

Abgeld: Synonym: Disagio. Bei festverzinslichen Wertpapieren spricht man von Abgeld, wenn der Emissionskurs unter dem Nenn- oder Nominalwert liegt. Bei Optionsscheinen kommt es zu einem Abgeld, wenn die Summe von Optionsscheinkurs und Basispreis unter dem aktuellen Kurs des Basisobjekts liegt.

Ad-hoc-Mitteilung:

Nach 15 Wertpapierhandelsgesetz müssen kursrelevante Nachrichten unverzüglich veröffentlicht werden, um eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmerzugewährleisten. Dies gilt für alle Nachrichten, die geeignet sind,

den Kurswert an deutschen Börsen zur Emission zugelassener oder notierter Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für die Veröffentlichung der Ad-hoc-Informationen ist das jeweilige Unternehmen verantwortlich.

ADR

American Depository Receipt. Von amerikanischen Banken ausgegebener Hinterlegungsschein, der das Eigentum an Aktienverbrieft und wie Aktien an der Börse gehandelt werden kann.

Advance/Decline-Linie (ADL):

Wichtiger Indikator aus der technischen Wertpapieranalyse. Die ADL stellt die Differenz zwischen der Zahl der gestiegenen (Advances) und der gesunkenen (Declines) Aktien dar und zeigt somit an, ob eine allgemeine Tendenz an der

Börse von einer großen oder einen kleinen Gruppe von Aktien getragen wird.

AG:

Aktiengesellschaft

Agio:

Synonym: Aufgeld. Synonym: Disagio. Bei festverzinslichen Wertpapieren spricht man von Aufgeld, wenn der Emissionskurs über dem Nenn- oder Nominalwert liegt. Bei Optionsscheinen kommt es zu einem Aufgeld, wenn die Summe von Options-

scheinkurs und Baispreis über dem aktuellen Kurs des Basisobjekts liegt.

Aktie:

Anteilspapier, das Teileigentum an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Die Höhe des Anteils am Grundkapital und somit am bilanziellen Gesamtvermögen der AG wird durch den Nennwert festgelegt. Bei nennwertlosen Aktien wird prozentuales Mitei-

gentum verbrieft. Der Marktpreis der Aktie entspricht dem börsentäglich ermittelten Kurswert. Die Aktienurkunde besteht aus Mantel und Bogen: Auf dem Mantel findet sich unter anderm die Unternehmensbezeichnung, der Bogen enthält die Dividen-denscheine (Coupons) und den Erneuerungsschein (Talon), der zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt, wenn der aufgebraucht ist.

Aktienanalyse:

Untersuchung von Aktien für Zwecke der Geldanlage. Ein Unternehmen oder dessen Aktie wird nach bestimmten Kriterien untersucht, wobei der Analyst versucht, aus Daten der Vergangenheit und der Gegenwart die zukünftige Entwicklung zu

prognostizieren. Während sich die Fundamentalanalyse auf die Untersuchung der Unternehmensdaten (Umsatz, Gewinn, Gewinnmargen, Marktanteile, Produkte, Dividendenrendite u. a.) sowie des gesamtwirtschaftlichen Umfelds konzentriert, steht bei der technischen Aktienanalyse die Beobachtung von Kurs- und

Umsatzverläufen der Aktie im Vordergrund.

Aktienarten:

Man unterscheidet nach dem Kriterium der Übertragbarkeit Inhaber-, Namens- und vinkulierte Namensaktien. Inhaberaktien können durch einfache Einigung und Übergabe übertragen werden. Dem Inhaber stehen sämtliche Aktionärsrechte zu. Bei

Namensaktien ist der Eigentümer auf der Aktienurkunde vermerkt. Die Eigentumsübertragung erfordert einen Übertragungsvermerk ( Indossament) auf der

Rückseite des Aktienmantels. Bei der Besitzübertragung an vinkulierten (gebundenen) Namensaktien ist außerdem noch die Zustimmung der AG erforderlich. Nach dem Kriterium des Stimmrechts werden Stamm- und Vorzugsaktien unterschieden: Stammaktien verbriefen das volle Stimmrecht auf der Hauptversammlung (HV). Bei Vorzugsaktien ist das Stimmrecht ausgeschlossen, dafür werden dem Vorzugsaktionär eine höhere Dividende bzw. eine Garantiedividende und andere Vorrechte verbrieft, zum Beispiel eine Bevorzugung bei der Liquidation (Abwicklung) der AG. Die rechtlichen Bestimmungen in anderen Ländern können von denen in Deutschland abweichen.

Aktiengesellschaft:

Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind. Die Aktionäre haften nicht persönlich: Ausschließlich das Aktienkapital (Grundkapital) haftet für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft. Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital muß bei Gründung der Aktiengesellschaft mindestens 100 000 DM betragen. Die Organe der Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

Aktienrückkauf:

Im Ausland seit langem verbreitete, in Deutschland erst seit kurzem zulässige Maßnahme zur Veränderung der Kapitalstruktur einer AG. Unternehmen kaufen ihre eigenen Aktien an der Börse zurück, um das Volumen umlaufender Titel zu reduzieren. Aktienrückkäufe erfolgen meist dann, wenn ein Unternehmen die eigenen Anteilsscheine für unterbewertet hält.

Aktionär:

Eigentümer von Aktien einer AG und damit Gesellschafter bzw. Miteigentümer des Unternehmens.

Am Geld:

Bezeichnung für Optionsscheine, wenn der aktuelle Kurs des Basisobjekts dem Basispreis entspricht.

Amtlicher Handel :

Der amtliche Handel ist in Deutschland die Wertpapierhandelsform mit den strengsten Zulassungs- und Publizitätsvorschriften. Nach § 36 Börsengesetz muß bei der Einführung einer Aktie in den amtlichen Handel ein Prospekt vorgelegt werden, der exakte Angaben über die betreffende Gesellschaft enthält. Ausländische Unternehmen, die die Zulassung zum amtlichen Handel beantragen, haben die den

Vorschriften in dem jeweiligen Land entsprechenden Unterlagen einzureichen. Bundes- und Länderanleihen sind kraft Gesetzes ohne Prüfverfahren zum amtlichen Handel zugelassen.

Analyst/in:

Wertpapierfachmann/frau, der oder die mit Hilfe der technischen Wertpapieranalyse und/oder der Fundamentalanalyse ein möglichst genaues Bild über die Situation einer Aktiengesellschaft und die Kurschancen ihrer Aktien zu gewinnen versucht.

Anlagestrategie:

Gezielte, längerfristig ausgerichtete Vorgehensweise zur Erzielung eines möglichst gewinnbringenden Anlageerfolgs an den Wertpapiermärkten. Die Strategie richtet sich neben objektiven Kriterien, die die fundamentale und die technische Wertpapieranalyse liefern, auch nach finanzieller Situation und persönlichen Präferenzen des Anlegers.

Anleihe:

Sammelbezeichnung für Schuldverschreibungen mit fester oder variabler Verzinsung, längerer Laufzeit und vertraglich fixierter Tilgung.

Antizyklisches Vorgehen

Dem herrschenden Trend an den Börsen entgegengesetztes Anlageverhalten. Der antizyklische Investor kauft auf niedrigem Kursnivea und verkauft im Aufwärtstrend. Die Idee hinter dieser Strategie ist, daß sich auf diese Weise das Ziel erreichen läßt, bei möglichst tiefen Kursen zu kaufen und die Papiere später wesentlich teurer wieder zu verkaufen.

Asset Allocation:

Vermögensstrukturierung. Forschungsansätze zur Asset Allocation beschäftigen sich mit der Fragestellung, mit welchen Anteilen nterschiedliche Anlageobjekte (Assets) in einem optimal strukturierten Depot vertreten sein sollen. Entscheidungskriterien sind dabei Eigenschaften der Assets (z. B. Chance-Risiko-Relation, Rendite) und die Präferenzen bzw. die finanzielle Situation des Investors. Während sich Risiko und Rendite verschiedener Assets mit Hilfe mathematischer Modelle objektiv ermitteln lassen, spielen subjektive Vorlieben des Anlegers (Risikobereitschaft, Höhe des Gesamtvermögens) ebenfalls eine wichtige Rolle.

Aufgeld:

Synomym: Agio. Bei Optionsscheinen gibt es an, wieviel teurer es wäre, das Basisobjekt durch Erwerb des Scheins und Ausübung des Optionsrechts zu erhalten (gilt für Kaufoptionsscheine) als es direkt an der Börse zu kaufen. Das Aufgeld pro Jahr erhält man, indem man das Agio durch die Restlaufzeit dividiert. Je niedriger das Aufgeld, desto preiswerter und attraktiver ist ein Schein nach den Kriterien der klassischen Optionspreistheorie.

Aufsichtsrat:

Organ der Aktiengesellschaft. Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung der Geschäftsführung der AG. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die aus ihrer Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter wählen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Einberufung der Hauptversammlung (HV).

Ausgabekurs, Emissionskurs:

Der Kurs, den Investoren bei der Ausgabe (Emission) von Wertpapieren zu zahlen haben. Bei Anleihen kann der Ausgabekurs dem Nennwert entsprechen, darüber oder darunter liegen. Aktien dürfen in Deutschland nur zum Nennwert oder zu einem darüber liegenden Kurs ausgegeben werden (Verbot der Unterpari-Emission).

Ausgereizt:

Bezeichnung für Wertpapierkurse, die ihr Potential nach oben ausgeschöpft haben dürften.

Ausgesetzt:

Kurszusatz bei Wertpapieren, die vom Handel suspendiert sind. Die Aussetzung vom Börsenhandel erfolgt meist vor der Veröffentlichung wichtiger Unternehmensnachrichten, die geeignet sind, den Kurswert der Aktie spürbar zu beeinflussen. Die Verhinderung von Insidergeschäften gehört daher zu den wichtigsten Gründen für die Aussetzung vom Börsenhandel.

Ausschüttung:

Auszahlung von Dividenden, Boni, Liquidationserlösen und dergleichen an die Aktionäre.

 

B

Bär:

Aus dem Wall-Street-Jargon übernommene Bezeichnung für Personen, die mit fallenden Börsenkursen rechnen und " la baisse" spekulieren.Gegensatz: Bulle.

Baisse:

Aus dem Französischen übernommene Bezeichnung für eine Phase starker Kursverluste an der Börse. Seltener werden auch stark nachgebende Tagestendenzen als Baisse bezeichnet.

Barausgleich:

Synonym: Cash Settlement. Möglicher Bestandteil der Vetragsbedingungen von Optionsscheinen. Solche Scheine berechtigen nicht zum Kauf oder Verkauf des Basisobjekts, sondern zum Erhalt der Differenzsumme zwischen Basispreis und Kurs des Basisobjekts unter Berücksichtigung des Optionsverhältnisses.

Bardividende:

Der Teil der Dividende, der tatsächlich an den Aktionär ausgezahlt wird. Die Bardividende ist von der Höhe der Bruttodividende und der Körperschaftssteuergutschrift abhängig.

Basisinstrument:

Finanzinstrument, zu dessen Kauf (bei Calls) oder Verkauf (bei Puts) eine Option oder ein Optionsschein berechtigt. Die wichtigsten Basisinstrumente sind Aktien, Indizes, Währungen, Anleihen, Aktienkörbe (Baskets) und Waren (z. B. Edelmetalle oder Öl).

Basisobjekt = Synonym für Basisinstrument.

Basispreis:

Bei Optionen und Optionsscheinen der Preis, zu dem das Basisinstrument ge- oder verkauft werden kann.

Basket

"Aktienkorb" aus mehreren verschiedenen Papieren, die meist einen gemeinsamen Nenner wie das Herkunftsland oder die Branchenzugehörigkeit aufweisen. Baskets dienen als Basisobjekte für bestimmte Optionsscheine.

siehe Kapitalerhöhung

Behauptet:

Tendenzbezeichnung an Börsentagen, die gegenüber dem Vortag nur wenig Veränderungen bringen.

Berichtigungsaktien (Gratisaktien):

Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden offene oder stille Rücklagen der AG in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt. Die Aktionäre erhalten neue Aktien entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung. Da die Eigenmittel der Gesellschaft auf diese Weise nicht verändert werden, ist die Bezeichnung "Gratisaktien" irreführend: Der Aktionär muß zwar nichts für seine zusätzlichen Aktien zahlen, aber er bekommt auch nichts geschenkt. Zwar besitzt er nach der Kapitalerhöhung mehr Aktien als zuvor, der Wert der einzelnen Aktien vermindert sich aber gemäß dem Umfang der Kapitalerhöhung.

Bestens:

Zusatz zu einem unlimitierten Verkaufsauftrag. Die Bank wird angewiesen, zum höchstmöglichen Kurs, also "bestens" aus der Sicht des Auftraggebers, zu verkaufen. Im Gegensatz zum limitierten Auftrag ist es dabei nicht erforderlich, daß beim Verkauf ein festgelegter Kurswert erreicht wird.

Bezugsfrist:

Zeitraum von etwa zwei Wochen zur Ausübung, zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten.

Bezugspreis:

Der bei einer Kapitalerhöhung festgelegte Ausgabepreis der jungen bzw. neuen Aktien. Nach 186 Aktiengesetz hat der Aktionär das Recht, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital neue bzw. junge Aktien zu erwerben. Bei einer Kapitalerhöhung im Verhältnis 4:1 kann er daher für je vier bisher gehaltene Aktien eine neue zum festgelegten Bezugspreis erwerben. Er muß aber nicht: Während des Bezugsrechtshandels kann er seine Rechte veräußern und den für die Bezugsrechte zu erlösenden Preis vereinnahmen. Nach 186 Abs. 3,4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit auch einen Ausschluß des Bezugsrechts beschließen.

Bezugsrechtsabschlag:

Am ersten Tag des Bezugsrechtshandels wird die betreffende Aktie "ex Bezugsrecht" gehandelt. Der Kurswert des Wertpapiers verringert sich um den Wert des Bezugsrechts.

Bezugsrechtshandel:

Börsenhandel von Bezugsrechten während der Bezugsfrist.

Bezugsverhältnis:

Relation zwischen der Zahl der "alten" und der neu emittierten Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Ein Bezugsverhältnis von 4:1 bedeutet zum Beispiel, daß Altaktionäre für je vier Altaktien eine neue beziehen können.

Bilanz:

Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva eines Unternehmens zur Darstellung ihrer Vermögens-, Kapital- und Finanzstruktur. Die Erstellung der AG-Bilanz unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, betreffend die Anordnung der einzelnen Bilanzpositionen, die Bewertung von Vermögensgegenständen etc. Die sogenannten Bilanzkennzahlen, Verhältniszahlen aus Positionen der Aktiv- und/ oder Passivseite, gehören zu den meistbeachteten Kriterien der Fundamentalanalyse.

Billigst:

Zusatz zu einem unlimitierten Kaufauftrag. Das Kreditinstitut wird angewiesen, zum niedrigstmöglichen Kurs, also "billigst" aus der Sicht des Auftraggebers, zu kaufen.

Blue Chip

Bezeichnung für umsatzstarke Standardaktien mit hohem internationalem Ansehen. Dax 30 Werte, die 30 umsatzstärksten Werte in Deutschland gehören auch zu den Blue Chips

Börse:

Organisierter Markt/Handelsplatz für Wertpapiere, Devisen und Waren.

Börsenplatz:

Bezeichnung für den geografischen Ort einer Wertpapierbörse. Größter Handelsplatz in Deutschland ist die Deutsche Börse AG in der die Frankfurter Wertpapierbörse integriert ist. Weitere bedeutende regionale Börsenplätze sind: Bremen, Hamburg, Hannover, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, München

Börsenzulassung:

Zulassung von Wertpapieren zum Handel an der Börse. Die Zulassung ist je nach Handelsart von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.

Bogen:

Bestandteil der Aktienurkunde. Der Bogen enthält die Dividendenabschnitte (Coupons) und den Erneuerungsschein (Talon), der nach einigen Jahren zum Bezug eines neuen Dividendenscheinbogens berechtigt.

Bond:

International übliche Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen, Schuldverschreibungen, Obligationen).

Bonität:

Bezeichnung für die Kreditwürdigkeit von Anleiheschuldnern, vor allem für die Fähigkeit, die laufenden Zinszahlungsverpflichtungen und die Rückzahlung (Tilgung) bei Fälligkeit der Anleihe leisten. Je höher die Bonität eingeschätzt wird, desto niedrigere Zinsen muß ein Emittent bezahlen, um seine Anleihen am Markt zu plazieren. Es gibt Ratingagenturen, die die Bonität von Schuldnern prüfen und benoten. Die bekanntesten Ratingsysteme sind die von Moody's und Standard & Poor's. Die Skala reicht dabei von AAA bzw. Aaa (höchste Bonitätsstufe) bis D (Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten, Rückzahlung gefährdet).

Bonus:

Sonderausschüttung einer AG an die Aktionäre. Boni werden meist als einmalige Sonderzahlungen in Jubiläumsjahren des Unternehmens, bei außerordentlichen Erträgen oder in Jahren mit sehr hohen Gewinnen geleistet.

Book-Building-Verfahren:

Übliches Verfahren zur Festlegung des Emissionspreises von neu an der Börse eingeführten Aktien. Es wird kein fester Preis vorgegeben, sondern Interessenten können innerhalb eines vorgegebenen Preisrahmens Zeichnungsangebote abgeben. Bei sehr hoher Nachfrage wird sich der Emissionspreis am oberen Ende des Zeiochnungsspektrums bewegen. Interessenten mit zu niedrigen Geboten kommen dann nicht zum Zug.

Boom:

Börsenphase mit stark steigenden Wertpapierkursen und hohen Umsätzen.

Branche:

Wirtschaftszweig, z. B. die Automobil-, Stahl- oder chemische Industrie. Die Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens spielt für die Bewertung seiner Aktie eine wichtige Rolle.

Branchenrotation:

Abwechselnde Bevorzugung der Aktien bestimmter Branchen. Wenn die Aktien einer Branche schon deutlich gestiegen sind, rücken oft dieeiner anderen in den Mittelpunkt, weil man diesen zusätzliches Kurspotential zutraut. Auch politische Entwicklungen und Veränderungendes Zinsniveaus können eine Branchenrotation auslösen.

Branchenstreuung:

Verteilung des Aktienvermögens auf Titel von in verschiedenen Branchen tätigen Unternehmen. Sinn der Branchenstreuung ist die Risikominimierung, da in Zeiten fallender Kurse nicht alle Branchen gleich stark betroffen sind.

Briefkurs:

Kurs, zu dem ein Marktteilnehmer bereit ist, ein Wertpapier zu verkaufen. Gegensatz: Geldkurs.

Broker:

Englische Bezeichnung für Makler. Broker sind Wertpapier-, Waren- und Devisenhändler, die im Kundenauftrag Börsengeschäfte durchführen.

Bruttodividende, Bruttorendite:

Dividende bzw. Rendite ohne Berücksichtigung von Steuern.

Bruttogewinnmarge:

Unternehmensgewinn während eines bestimmten Zeitraums, ausgedrückt in Prozent vom Umsatz, ohne Berücksichtigung von Steuern.

Bruttosozialprodukt:

Bezeichnung für den Wert sämtlicher Güter und Dienstleistungen, die in einer Volkswirtschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums, in der Regel innerhalb eines Kalenderjahrs, hergestellt bzw. erbracht werden.

Buchgewinn:

Ein Buchgewinn entsteht, wenn der Verkaufserlös eines Vermögensgegenstandes über dessen Buchwert liegt. An der Börse wird auch ein noch nicht durch Verkauf realisierter Kursgewinn so bezeichnet.

Buchverlust:

Wird ein Vermögensgegenstand zu einem unter dem Buchwert liegenden Preis verkauft, so entsteht ein Buchverlust. An der Börse werden auch noch nicht durch Verkauf realisierte Kursverluste als Buchverluste bezeichnet.

Buchwert:

Der in der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesene Wert seiner Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten.

Bulle:

Bezeichnung für den Optimisten an der Börse, der mit steigenden Kursen rechnet.

Bundesanleihe:

Von der Bundesrepublik Deutschland emittierte festverzinsliche Wertpapiere mit verschiedenen Laufzeiten. Bundesanleihen sind per Gesetz ohne Emissionsprospekt zum amtlichen Handel zugelassen

 

C

Call, Call Warrant:

International verbreitete Bezeichnung für Kaufoptionen bzw. für Kaufoptionsscheine

Cash Flow:

Wichtige Kennzahl zur Bewertung der Finanz- und Ertragskraft eines Unternehmens. Der Cash Flow setzt sich zusammen aus demJahresüberschuß, den Abschreibungen, den Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und den Steuern auf Einkommen und Ertrag der AG.

C-Dax:

Auch: Composite Dax. Alle in Frankfurt amtlich notierten Aktien umfassender und nach Marktkapitalisierung gewichteter deutscher Aktienindex. Der C-Dax ist in mehrere Branchenindizes unterteilt, die die Kursentwicklung der Aktien aus den jeweiligen Industriezweigen dokumentieren. Im einzelnen enthält er Subindizes der folgenden Branchen: Automobile, Bau, Chemie, Beteiligungen, Elektronik, Brauereien, Hypothekenbanken, Geschäftsbanken, Transport, Maschinenbau, Papier, Energieversorger, Stahl, Textil, Versicherungen und Konsum.

Chart:

Grafische Darstellung der Kurs- und Umsatzentwicklung von Aktien, anderen Wertpapieren, Waren, Branchen oder Börsen.

Commodities:

Sammelbegriff für an Börsen gehandelte Waren wie Süßigkeiten(!), Sojabohnen, Metalle, Öl oder Kaffee,

Commodity Warrant:

International übliche Bezeichnung für Optionsscheine, deren Basisobjekt eine bestimmte Menge einer Ware ist. Deutsche Bezeichnung: Warenoptionsscheine.

Computerhandel:

Vermittlung von Wertpapieraufträgen durch ein zentrales Computernetz. Während an der Präsenzbörse der Kursmakler Angebot und Nachfrage aufeinander abstimmt, übernimmt diese Aufgabe im Computerhandel ein Zentralrechner. Der Computerhandel gewinnt im Vergleich zur Präsenzbörse immer mehr an Bedeutung.

Coupon:

Zinsabschnitt (bei festverzinslichen Wertpapieren) oder Dividendenabschnitt (bei Aktien). Bestandteil des Bogens. Gegen Einreichung des Coupons erfolgt die Gutschrift der Dividende bzw. des Zinsbetrags.

Courtage:

Synonym: Maklergebühr. Der in Prozent vom Kurswert festgelegte Betrag, den der Makler für die Vermittlung von Börsengeschäften erhält.

Crash:

Massiver Einbruch von Wertpapierkursen auf breiter Front. Neben dem Crash von 1929 (Schwarzer Freitag) ist vor allem der Einbruch vom Oktober 1987 zu nennen, der aber deutlich weniger schwerwiegende Folgen hatte.

Cross Rate:

Überkreuzkurs. Wechselkursverhältnis zweier Fremdwährungen zueinander, zum Beispiel US-Dollar/Yen.

Cum:

Aus dem Lateinischen (cum = mit) abgeleitete Bezeichnung für Wertpapiere, denen Zins-, Dividenden- oder Optionsscheine beigefügt sind. Bei Aktienoptionsscheinen aus bedingter Kapitalerhöhung unterscheidet man zwischen Options- oder Wandelanleihen "cum Warrant" (mit Optionsscheinen) und solchen "ex Warrant", bei denen die Scheine bereits abgetrennt sind und gesondert gehandelt werden können.

Currency Warrant:

International Bezeichnung für Devisenoptionsscheine.

D

DAX (Deutscher Aktien-Index):

Eigentlich: DAX-30. Fortlaufend berechneter Index, in dem die jeweils 30 bedeutendsten, nach der Marktkapitalisierung gewichteten deutschen Aktien enthalten sind. Die Zusammenstellung des DAX-30 wird jährlich einmal revidiert.

DAX-100:

Dieser Index umfaßt die 30 im DAX-30 und die 70 im MDAX repräsentierten Aktien. Er besteht also im Prinzip aus den 100 größten

deutschen Aktien nach den Kriterien der Marktkapitalisierung und des Umsatzes.

DAX-Werte:

Gängige Bezeichnung für die 30 im Deutschen Aktien-Index (DAX-30) repräsentierten Unternehmen bzw. deren Aktien. Die derzeitigen

DAX-Werte (Stand: Ende 1999) in alphabetischer Reihenfolge: Adidas, Allianz, BASF, Bayer, BMW, Commerzbank, DaimlerChrysler, Degussa-Hüls, Deutsche Bank, Deutsche Telekom, Dresdner Bank, Fresenius Medical Care, Henkel (Vorzugsaktie), Hypo-Vereinsbank, Karstadt, Linde, Lufthansa, MAN, Mannesmann, Metro, Münchener Rück, Preussag, RWE, SAP (Vorzugsaktie), Schering, Siemens,

Thyssen-Krupp, Veba, Viag, Volkswagen.

Depot:

Bezeichnung für die Gesamtheit der für einen bestimmten Anleger bei einer Bank hinterlegten Wertpapiere.

Depotaufteilung, -strukturierung:

.Zusammenstellung eines Wertpapierdepots nach festgelegten Kriterien. Die Depotstrukturierung ist abhängig von den persönlichen Zielen des Depotinhabers. Renditeorientierte Anleger sollten Anleihen und Standardaktien übergewichten. Spekulative Anleger sollten dagegen Aktien kleinerer, aufstrebender Unternehmen ins Depot aufnehmen. Letztere bieten höhere Kurschancen, sind allerdings auch mit größeren Risiken behaftet. Sinnvoll ist auch eine Diversifikation des Depots nach Aktien aus verschiedenen Ländern und Branchen.

Depotgebühren:

Gebühren, die die Bank ihren Depotkunden für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren in Rechnung stellt.

Derivate:

Von anderen Anlageobjekten abgeleitete Finanzinstrumente: Optionen, Optionsscheine und Futures. Der Kurswert eines Derivats ist direkt von der Preisentwicklung des zugrundeliegenden Objekts (Basisobjekt oder Underlying) abhängig.

Diskontsatz

Der vom Zentralbankrat festgelegte Zinssatz, der den Geschäftsbanken beim Ankauf von Wechseln berechnet wird. Er dient als Grundlage für den Zinssatz, den die Banken ihren Kunden beim Ankauf von Wechseln in Rechnung stellen. Neben dem Lombardsatz zählt der Diskontsatz zu den sogenannten Leitzinsen.

Diversifikation, Diversifizierung:

Streuung des Kapitals auf verschiedene Wertpapiere zum Zweck der Risikokontrolle. Sinn der Diversifikation ist die Verlustbegrenzung: Je kleiner der Depotanteil eines Einzelinvestments, desto geringere Auswirkungen hat ein Wertverlust dieses Investments auf das Gesamtvermögen des Anlegers. Zum Zweck der Risikostreuung sollten solche Papiere gekauft werden, die untereinander möglichst wenig korreliert sind. Am besten wählt man dazu Titel aus mehreren verschiedenen Branchen und Ländern.

Dividende:

Der auf eine Aktie entfallende Teil der Gewinnausschüttung einer AG. Die Höhe der Dividende wird von der Hauptversammlung der AG nach Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Die Dividende ist von der allgemeinen Geschäftslage der AG abhängig. Deutsche Unternehmen schütten einmal jährlich aus, doch im Ausland ist dies nicht überall üblich.

Dividendenabschlag:

Am Tag der Ausschüttung ermäßigt sich der Kurswert der betreffenden Aktie rein rechnerisch (also ohne andere Einflüsse auf die Kursfeststellung) um die Höhe der Bruttodividende. Auf dem Kurszettel wird dies mit dem Zusatz "ex Dividende" festgehalten.

Dow Jones Industrial Average.

Weltweit meistbeachteter Aktienindex. Der "Dow" errechnet sich durch Addition der Kurse von 30 der bedeutendsten US-Industrieunternehmen und anschließende Multiplikation mit einem Faktor, der bei jedem Split eines dieser Unternehmen nach unten adjustiert wird. Im Gegensatz zu den meisten anderen Aktienindizes sind die einzelnen Aktien im Dow Jones Industrial Average nicht nach Marktkapitalisierung gewichtet. Die bislang letzte Indexrevision fand am 1. November 1999 statt.

Dow-Jones-Werte:

Gängige Bezeichnung für die 30 im Dow Jones Industrial Average repräsentierten Industriewerte. In alphabetischer Reihenfolge: Allied Signal, Alcoa, American Express, AT&T, Boeing, Caterpillar, Citigroup, Coca-Cola, Disney (Walt), DuPont, Eastman Kodak, Exxon, General Electric, General Motors, Hewlett-Packard, Home Depot, IBM, Intel, Johnson & Johnson, International Paper, McDonald's, Merck,

Microsoft, Minnesota Mining & Manufacturing, Morgan (J. P.), Philip Morris, Procter & Gamble, SBC Communications, United Technologies, Wal-Mart Stores.

Dow Jones Transportation Index:

Aktien von 20 US-Transportunternehmen umfassender Branchenindex.

Dow Jones Utilities Index:

Aktien von 15 US-Energieversorgungsunternehmen umfassender Branchenindex. Dem Dow Jones Utilities Index wird eine gewisse Vorreiterrolle gegenüber dem Dow Jones Industrial Average und somit dem Gesamtmarkt zugesprochen.

DTZ = Deutsches Zertifikat:

Abkürzung für Deutsches Zertifikat. Ähnlich wie beim ADR handelt es sich hierbei um von deutschen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine, die eine oder mehrere ausländische Aktien verbriefen.

Duration:

Durchschnittliche Kapitalbindungsdauer in einem festverzinslichen Wertpapier von der Investition bis zur Tilgung (Rückzahlung).

DVFA:

Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung. Ein 1960 gegründeter Verband, dem Analysten und Anlageberater angehören. Ziele der DVFA sind die Verbesserung der Finanz- und Wertpapieranalyse, die Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Effektenanalyse und die Zusammenarbeit mit Institutionen gleicher Zielsetzung im Ausland.

DVFA-Ergebnis

Von der Kommission für Methodik der Finanzanalyse der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung entworfenes Schema zur Berechnung des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrags von Unternehmen. Das nach einer vereinheitlichten Formel errechnete DVFA-Ergebnis soll vor allem die vergleichende Kursbeurteilung verschiedener Unternehmen anhand des KGV erleichtern

EASDAQ:

European Association of Securities Dealer'sAutomated Quotation. Börse für europäische Wachstumswerte, vornehmlich aus den Technologiebranchen. Sitz der EASDAQ ist Brüssel.

Effizienter Markt:

Die Theorie des effizienten Marktes besag, daß sich Börsenkurse entsprechend den realen ökonomischen Bedingungen entwickeln. Neue Informationen gehen unmittelbar in die Kursbildung ein. Es gibt mehr oder wenige strenge Fassungen der Theorie des effizienten Marktes. Die strengste geht davon aus, daß sogar nur Insidern zugängliche Informationen bereits in der Kursentwicklung eskomptiert sind.

Effizientes Portefeuille:

Nach den Prinzipien des Effizienten Markts konstruiertes Wertpapierdepot. Dabei sollen bei gegebenem Risiko eine maximale Rendite oder bei gegebener Rendite ein minimales Risiko erreicht werden.

Eigenkapital:

Im weitesten Sinn umfaßt das Eigenkapital alle Mittel, die den Gläubigern eines Unternehmens haften. Meist ist aber das bilanzielle Eigenkapital gemeint, das sich nach der Formel berechnet:

Vermögen Schulden + Einlagen + einbehaltene Gewinne Entnahmen eingetretene Verluste. Neben seiner Haftungsfunktion für den Gläubiger dient das Eigenkapital vornehmlich der Finanzierung von Vermögensgegenständen und Produktion eines Unternehmens. Die Eigenkapitalausstattung ist ein wichtiges Kriterium für die Finanzkraft eines Unternehmens und seine Fähigkeit, Verlustphasen unbeschadet zu überstehen.

Elliott-Wellen-Theorie:

Technisches Erklärungsmodell zur Entwicklung von Märkten, das vor allem den psychologischen Einfluß betont. Idealerweise besteht eine Aufwärtsbewegung aus drei Antriebswellen (Up-Trends) und zwei Reaktionswellen (Down-Trends) die die Aufwärtsbewegung der Up-Trends wieder ein wenig reduzieren. Durch die Up- und Down-Trends entsteht ein Trendkanal, der zur Prognose künftiger Kursentwicklungen herangezogen werden kann.

Emerging Markets:

Sammelbezeichnung für die Wertpapiermärkte der jungen, aufstrebenden Volkswirtschaften Osteuropas, Lateinamerikas, Asiens und Afrikas im Gegensatz zu den etablierten Börsen in Nordamerika und Europa ex ehemalige Ostblock-Staaten.

Emission:

Ausgabe neuer Wertpapiere. Sie dient zur Beschaffung von Kapital. Auch die Gesamtheit der zur Emission anstehenden Wertpapiere (also eigentlich das Emissionsvolumen) wird oft kurz als Emission bezeichnet.

Emissionskonsortium:

Vereinigung mehrerer Banken zum Zweck der gemeinsamen Durchführung einer Emission. Emissionskonsortien werden meist dann gebildet, wenn es sich um eine relativ große Emission handelt, also zum Beispiel um den Börsengang eines sehr umsatzstarken Unternehmens.

EPS:

International übliche Bezeichnung für den Gewinn je Aktie (Earnings per share)

Erfüllung:

Begriff aus dem Optionshandel: Lieferung und Zahlung des Basisinstruments bzw. Barausgleich.

Erfüllungsfrist:

Zeitraum für die Erfüllung im Optionshandel. An der Eurex beträgt sie zwei Tage.

Eskomptiert:

Bedeutet soviel wie vorweggenommen oder bereits enthalten. Allgemein erwartete gute oder schlechte Nachrichten, die die Kursentwicklung einer Aktie beeinflussen könnten, haben schließlich doch keine Auswirkungen, da sie durch die Erwartungshaltung der Marktteilnehmer bereits im Kurs eskomptiert sind.

Europäisches Optionsrecht:

Klausel in den Vertragsbedingungen eines Optionsscheins, die die Wahrnehmung des Optionsrechts nur am Laufzeitende zulässt.

Gegensatz: Amerikanisches Optionsrecht.

Euro Stoxx Indizes:

Von der Deutschen, der Pariser und der Schweizer Börse in Zusammenarbeit mit dem US-Unternehmen Dow Jones konzipierte, internationale Aktienindizes. Der meistbeachtete ist der Euro Stoxx 50, in dem 50 Top-Unternehmen aus den Teilnehmerländern der Europäischen Währungsunion vertreten sind. Daneben gibt es einen Index mit 50 Werten aus ganz Europa, also inklusive Schweiz und Großbritannien, und zwei breiter gefaßte Indizes, die 326 bzw. 666 Werte beinhalten.

F

Fest: Übliche Tendenzbezeichnung für Börsenhandelstage mit deutlichen Kurssteigerungen von durchschnittlich über einem Prozent.

Fibor:

Frankfurt Interbank Offered Rate. Zinssatz aus dem Interbankenhandel in Frankfurt. Gebräuchlicher Referenzzinssatz für Anleihen.

Freigrenze:

Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Für Börsengeschäfte relevant ist die Freigrenze von 1000 DM pro Kalenderjahr, bis zu der Spekulationsgewinne steuerfrei bleiben. Wird die Freigrenze überschritten, so ist im Unterschied zu einem steuerlichen Freibetrag nicht nur die Differenz, sondern die volle Summe zu versteuern.

Freiverkehr:

Der Börsenhandel von Wertpapieren, die nicht im amtlichen Handel oder im geregelten Markt notiert werden. Man unterscheidet zwischen geregeltem und ungeregeltem Freiverkehr (Telefonverkehr). Die Zulassung zum geregelten Freiverkehr erfordert die Stellung eines Antrags beim Ausschuß für Geschäfte in amtlich nicht notierten Werten (Freiverkehrsausschuß) der jeweiligen Börse und das Durchlaufen eines Zulassungsverfahrens, das jedoch weniger streng verläuft als bei der Zulassung zum amtlichen Handel.

Fremdkapital:

Summe sämtlicher Verbindlichkeiten eines Unternehmens, also Passiva abzüglich Eigenkapital, eventuell um Wertberichtigungen korrigiert. Nach der Fristigkeit unterscheidet man kurzfristiges (z.B. Bankkredite, Wech-selverbindlichkleiten) und langfristiges (z.B. Anleihen, langfristige Kredite) Fremdkapital.

Freundlich:

Tendenzbezeichnung an Börsentagen mit steigenden Kursen.

FTSE-100-Index:

Aktienindex der Londoner Börse: Financial TimesStock Exchange. Nach Marktkapitalisierung gewichtet, umfaßt der FTSE-100-Index 100 der wichtigsten Finanz- und Industrieaktien Großbritanniens. Er wurde von der bedeutenden Tageszeitung Financial Times Europe (englische Sprache) konzipiert.

Fundamentalanalyse:

Im Gegensatz zur technischen Analyse orientiert sich die Fundamentalanalyse nicht an Kurs- und Umsatzverläufen der Vergangenheit, sondern untersucht politische, volkswirtschaftliche, monetäre und unternehmensspezifische Einflußfaktoren auf die Kursentwicklung. Zunächst wird untersucht, ob zum Beispiel eine Aktie im historischen Vergleich, im Branchenvergleich oder aufgrund von Ertrags- und Substanzwertgesichtspunkten über- oder unterbewertet ist. Aus dieser Diagnose wird eine Prognose möglicher künftiger Entwicklungen abgeleitet.

Fusion:

Zusammenschluß von zwei oder mehr zuvor selbständigen Unternehmen. Die Fusion kann durch Aufnahme oder Neugründung erfolgen. Mögliche Ziele sind eine Verbesserung von Marktstellung und Wettbewerbssituation sowie die Sicherung von Beschaffungs- und/oder Absatzmärkten.

Future:

Terminkontrakt. An den internationalen Terminbörsen werden Futures auf Indizes, Anleihen und Waren gehandelt.

G

 

Gap:

Kurslücke in einem Chart, die entsteht, wenn der erste Kurs eines Handelstages wesentlich über oder unter dem Schlußkurs des Vortags iegt. Aus Furcht vor Gaps schließen viele technisch orientierte Investoren an den Options- und Futures-Märkten ihre Positionen am Ende eines jeden Börsentags.

Geldkurs:

Kurs, zu dem ein Marktteilnehmer bereit ist, ein Wertpapier zu erwerben.

Geldmarkt:

Markt für kurzfristige Guthaben und Kredite, im Gegensatz zum Kapitalmarkt, wo längerfristige Anlagen gehandelt werden.

Geldmarktsätze:

Zinssätze für Anlagen und Kredite verschiedener Laufzeiten am Geldmarkt.

Geldmenge:

Die Bezeichnung wird zum Teil für Geldvolumen (Bargeldumlauf), zum Teil auch im Sinn von Zentralbankgeldmenge angewandt. Man unterscheidet drei Geldmengen:

M1: Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Banken) und Sichteinlagen inländischer Nichtbanken.

M2: M1 plus Termingelder inländischer Nichtbanken mit Laufzeiten unter vier Jahren.

M3: M2 plus Spareinlagen inländischer Nichtbanken mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

Genehmigtes Kapital:

Gemäß § 202 bis 206 Aktiengesetz ist das genehmigte Kapital für den Vorstand der AG der durch die Hauptversammlung (HV) beschlossene Ermächtigungsrahmen für eine ordentliche Kapitalerhöhung. Der Vorstand der AG hat in den folgenden fünf Jahren die Möglichkeit, eine ordentliche Kapitalerhöhung bis zur Höhe des genehmigten Kapitals durchzuführen.

Genußschein:

Im Gegensatz zur Aktie verbrieft der Genußschein keine Mitgliedschaftsrechte, sondern bestimmte Rechte am Gewinn und am Liquidationserlös eines Unternehmens. Die in Deutschland gehandelten Genußscheine weisen große Unterschiede auf. Vor dem Kauf ist daher genaue Information unerläßlich.

Geregelter Markt:

Im Mai 1987 begründetes Segment des Börsenhandels in Deutschland. Im Vergleich zum amtlichen Handel sind im geregelten Markt die Anforderungen an den Börseneinführungsprospekt und die Publizitätsvorschriften weniger streng. Der geregelte Markt eignet sich vor allem für mittelgroße Aktiengesellschaften, die hohe Kosten bei der Börseneinführung ihrer Aktien vermeiden wollen. Gedacht war der geregelte Markt quasi als Sprungbrett zum amtlichen Handel, und etliche AGs sind tatsächlich diesen Weg gegangen.

Gewinn pro/je Aktie:

Der innerhalb eines bestimmten Zeitraums erzielte Unternehmensgewinn wird durch die Anzahl der von dem Unternehmen emittierten Aktien dividiert. Der Gewinn je Aktie dient unter anderem zum Vergleich verschiedener Unternehmen derselben Branche und zur Untersuchung der Ertragsentwicklung eines einzelnen Unternehmens im Langfristvergleich.

Gewinnmarge:

Gewinn ausgedrückt in Prozent des Umsatzes. Bei der Unternehmensanalyse wird unterschieden zwischen der Bruttogewinnmarge (Gewinnmarge ohne Berücksichtigung von Steuern) und der Nettogewinnmarge (Gewinn nach Steuern in Prozent des Gesamtumsatzes).

Gleitender Durchschnitt:

Statistisches Glättungsverfahren. Die technische Analyse verwendet gleitende Durchschnitte zur Interpretation typischer Kursverläufe und zur Prognose künftiger Trends. Täglich wird der durchschnittliche Kurswert eines Wertpapiers für eine bestimmte Zahl von Handelstagen berechnet. Kurzfristige Bewegungen werden so geglättet, was mit der Erwartung verbunden ist, daß Trends sich so erkennen und

prognostizieren lassen. Als besonders aussagekräftig gilt die Zweihundert-Tage-Linie, die aus den Kurswerten der jeweils letzten 200 Börsentage gebildet wird. Ein signifikantes Unter- oder Überschreiten dieser Linie wird als Zeichen einer Trendumkehr gedeutet.

Greenshoe:

Beim Börsengang von Aktiengesellschaften wird oft ein Teil der Papiere zunächst zurückgehalten. Ist die Nachfrage deutlich höher als das Angebot, so werden die Aktien ausgegeben. Wenn kein Nachfrageüberhang besteht, kommen die zurückgehaltenen Titel zunächst nicht an die Börse. Diese "Aktienreserve" nennt man Greenshoe.

Gut behauptet:

Tendenzbezeichnung an Börsentagen mit kleinen Kursgewinnen von durchschnittlich etwa einem halben Prozent.

H

Hauptversammlung (HV):

Organ der Aktiengesellschaft. In der Regel einmal jährlich stattfindende Aktionärsversammlung. Zugang zur HV und Stimmrecht haben nur die Inhaber von Stammaktien, nicht aber Vorzugsaktionäre. Die HV wird vom Vorstand der AG mit einer Frist von mindestens einem Monat einberufen. Wichtigste Aufgaben der HV sind die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder, die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung der Abschlußprüfer, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Maßnahmen zu Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, die Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei Gründung oder Geschäftsführung und die Beschlußfassung zur Auflösung der AG.

Hausse:

Bezeichnung für einen über längere Zeit anhaltenden, starken Kursaufschwung an der Börse.

Hedging:

International übliche Bezeichnung für die Risikobegrenzung bei Wertpapiergeschäften durch ein zweites, dem ersten entgegengesetztes Geschäft. Eine typische Hedging-Operation ist zum Beispiel die Absicherung eines Aktiendepots durch Verkaufsoptionen oder -optionsscheine.

Heute gültig:

Bezeichnung für nur am Tag der Auftragserteilung gültige Wertpapieraufträge.

Holding:

Dachgesellschaft zur Verwaltung von Unternehmen oder Vermögensanteilen.

I/J

i. K.:

In Konkurs. Zusatz bei Aktien von Unternehmen, die sich in einem Liquidationsverfahren befinden = das Unternehmen ist pleite und wird aufgelöst

i. L.

In Liquidation. Zusatz bei Aktien von Unternehmen, die sich in Konkurs befinden. Solche Titel sind extrem spekulativ = Finger weg - da für Börseneinsteiger sehr unüberschaubar!

Implizite Volatilität:

Vom Markt erwartete Kursschwankungsbreite eines Finanzinstruments. Die Erwartungshaltung bezüglich der Kursschwankungen spielt vor allem am Optionsscheinmarkt eine große Rolle.

Index, Aktienindex:

Aktienindizes geben die Grundtendenz an einem Kapitalmarkt an. Neben Branchenindizes werden vor allem die allgemeinen Indizes beachtet, in denen die Aktien der wichtigsten Unternehmen eines Landes enthalten sind. Zusammenstellung und Aussagekraft einzelner Aktienindizes weisen große Unterschiede auf. In den meisten Indizes sind die Einzelaktien nach ihrer Marktkapitalisierung gewichtet so zum Beispiel im DAX-30 , doch macht gerade der wohl bekannteste Aktienindex der Welt, der Dow Jones Industrial Average, hier eine Ausnahme. Auch der japanische Nikkei-225-Index ist nicht nach Marktkapitalisierung grewichtet.

Index-Zertifikat:

Wertpapier, das die Entwicklung eines Aktienindex exakt nachvollzieht. Index-Zertifikate bieten gegenüber dem Kauf von Einzelaktien den Vorteil der Diversifikation (Risikostreuung). Sie haben eine beschränkte Laufzeit, viele von ihnen sind jedoch mit einer Laufzeitverlängerungsoption ausgestattet. Neben Zertifikaten auf klassische Indizes wie DAX-30 oder CAC-40 gibt es auch Papiere auf Aktien-Baskets, die von den Emittenten selbst zusammengestellt werden. Da es bei Index-Zertifikaten keinen Ausgabeaufschlag gibt, sind sie eine sinnvolle Alternative zu Aktienfonds.

Indikator:

In der technischen Wertpapieranalyse ein Anzeichen für einen bestimmten künftigen Kursverlauf.

Indossament:

Schriftlicher Übertragungsvermerk bei Namensaktien. Das Eigentum an der Urkunde werden durch das auf der Rückseite des Orderpapiers angebrachte Indossament auf den neuen Eigentümer übertragen.

Inflation:

Prozeß, in dessen Verlauf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen das zur gleichen Zeit vorhandene Angebot deutlich übersteigt. Daher kommkt es zu steigenden Preise und zu einer Entwertung (Kaufkraftverlust) des Geldes.

Inflationsrate:

Maß für den allgemeinen Preisanstieg. Die in Prozent ausgedrückte Inflationsrate besagt, in welchem Ausmaß die allgemeinen Lebenshaltungskosten innerhalb eines bestimmten Zeitraums angestiegen sind.

IPO:

Initial Public Offering. International gebräuchlicher Ausdruck für den Gang an die Börse eines noch nicht an den Märkten notierten Unternehmens. Dabei werden der Erstausgabepreis und weitere Informationen zum Unternehmen bekanntgeben.

Insider:

Person, die möglicherweise kursrelevante Informationen über ein börsennotiertes Unternehmen und die betreffende Aktie früher als die Öffentlichkeit erfährt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Primär- und Sekundärinsidern: Ein Sekundärinsider kann nicht nur ein Mitarbeiter oder ein dem Unternehmen Nahestehender sein, sondern jede Person, die Insiderinformationen gewollt oder ungewollt erhält. Das Ausnutzen von Insiderinformationen zum Zweck von Börsengeschäften wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Den Primärinsidern ist es zudem verboten, anderen Personen Insiderinformationen mitzuteilen und den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu empfehlen.

Insiderinformationen:

Kenntnisse über möglicherweise kursrelevante Informationen. Darunter fallen insbesondere Kenntnisse über Gewinnveränderungen, Dividenden, Kapitalmaßnahmen und Änderungen in der Unternehmensstrur. Das Ausnutzen von Insiderinformationen zu Börsengeschäften ist strafbar.

Inverse Zinsstruktur (Zinsinversion):

Bei einer Zinsinversion liegen die Umlaufrenditen von Anleihen desto höher, je kürzer deren Restlaufzeit ist. Die inverse Zinsstruktur ist die Umkehrung der "normalen" Situation am Kapitalmarkt. In der Regel gilt nämlich: Je länger die Laufzeit, desto höher bei identischer Bonität des Schuldners liegt die Anleihenrendite.
Junge Aktien, Neue Aktien:

Erhöht ein Aktienunternehmen sein Kapital (Kapitalerhöhung), geschieht dies über die Ausgabe "neuer Aktien" Diese Ausgabe erfolgt in den meisten Fällen nach der Dividendenauschüttung der alten Aktien .

Junk Bonds

Wörtlich "Müllanleihen". Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten mit zweifelhafter Bonität. Verzinsung und Tigung sind hier vergleichsweise unsicher. Börseneinsteiger Finger weg!

K

Kapitalerhöhung:
Unter das Thema Kapitalerhöhung fallen verschiedene Arten der Erhöhung:

1. Kapitalerhöhung (Grundkapitalerhöhung):
Maßnahme zur Finanzierung der AG durch Erhöhung des Grundkapitals.

2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln:
Erhöhung des Grundkapitals durch Umwandlung von Rücklagen. Der Aktiengesellschaft fließt somit kein neues Kapital zu, es erfolgt lediglich eine Umschichtung von Bilanzpositionen. Die Aktionäre erhalten neue Aktien (Berichtigungsaktien, Gratisaktien), ohne neue Einzahlungen zu leisten. Sinn der Maßnahme ist, das haftende Eigenkapital der AG in ein angemessenes Verhältnis zu den Rücklagen zu bringen. Ein weiterer Effekt ist die Kurssenkung der Aktie: Bei einer Erhöhung im Verhältnis 2:1 sinkt der Aktienkurs rein rechnerisch um 50 Prozent. Der Begriff "Gratisaktie" ist daher irreführend: Der Aktionär bekommt nichts gratis oder geschenkt, da er die neuen Aktien indirekt durch den Wertverlust der Altaktien bezahlt.

3.Kapitalerhöhung, bedingte:
Kapitalerhöhung nach 192 201 Aktiengesetz. Sie ist vorgesehen für die Gewährung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelanleihen und Optionsanleihen, zum Umtausch von Aktien einer Gesellschaft gegen die einer anderen, zur Vorbereitung einer Fusion und zur Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern durch Ausgabe von Belegschaftsaktien.

4. Kapitalerhöhung, ordentliche:
Nach § 182 - 191 Aktiengesetz die Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Zu einem von der AG festgesetzten Emissionspreis werden neue Aktien ausgegeben. Die Aktionäre sind entsprechend ihrem bisherigen Anteil am Grundkapital zum Bezug der neuen Aktien berechtigt. Das Grundkapital der AG erhöht sich entsprechend.

Kapitalmarkt:

Sammelbezeichnung für den Aktien- und den Renten- oder Anleihenmarkt. Markt für Beteiligungskapital und langfristige Kredite.

Kassakurs:

Bezeichnung für die Kursfeststellung aller Wertpapiere die auf dem "Parkett", gehandelt werden.

Kaufsignal:

Begriff aus der technischen Wertpapieranalyse. Zeigt der Kurs eine musterhafte Entwicklung, durchbricht zum Beispiel einen Widerstand, einen gleitenden Durchschnitt, oder bildet eine bestimmte Chartformation aus, so entsteht ein Kaufsignal.

KCV:

Kurszform für Kurs-Cash-Flow-Verhältnis.

KGV:

Kurzform für Kurs-Gewinn-Verhältnis.

Knapp behauptet:

Tendenzbezeichnung an Tagen mit geringen Verlusten von durchschnittlich maximal einem halben Prozent.

Konkursverfahren

Zwangsverfahren über das Vermögen eines zahlungsunfähigen Schuldners. Bei Kapitalgesellschaften, zum Beispiel bei Aktiengesellschaften, kommt als weiterer Konkursgrund die Überschuldung hinzu (Überwiegen der Schulden über das Vermögen). Zweck des Konkursverfahrens ist die gerechte und gleichmäßige Verteilung des verbliebenen Schuldnervermögens auf die Gläubiger.

Konservative Anlagestrategie:

Hier stehen Sicherheit und Rendite der einzelnen Investments im Vordergrund. Der konservative Investor meidet daher Wertpapiere mit hohen Verlustrisiken und setzt er vor allem auf festverzinsliche Wertpapiere mit erstklassiger Bonität sowie auf internationale Standardaktien (Blue Chips). Bei der Geldanlage in Aktien geht es dem konservativen Anleger nicht um die Realisierung schneller Kursgewinne, sondern um einen Vermögenszuwachs durch Wertsteigerung der Aktien über die Zeit. Daher bevorzugt der konservative Investor solche Aktien, die überdurchschnittliche Dividendenrenditen abwerfen und langfristig durch beständig steigendes Ertragswachstum auszeichnen.

Konsolidierung:

Stabilisierung der Kursentwicklung von Wertpapieren als Reaktion auf vorangegangene starke Kursbewegungen nach oben oder unten.

Kurs:

Auch: Kurswert. Aktueller Preis eines Wertpapiers, einer Devise oder einer Ware an der Börse.

Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV):

Aktienkurs geteilt durch den anteiligen Cash-Flow pro Aktie und Jahr. Das KCV ist eine der wichtigsten Kennzahlen zur Bewertung der Finanz- und Ertragskraft eines Unternehmens.

Kursgewinn

Von Kursgewinnen spricht man, wenn Wertpapiere zu einem niedrigeren als dem aktuellen Kurs gekauft wurden.

Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV):

Eine der meistbeachteten Kennzahlen der fundamentalen Aktienanalyse. Das KGV errechnet sich aus dem aktuellen Börsenkurs geteilt durch den für ein bestimmtes Jahr ausgewiesenen oder erwarteten Gewinn je Aktie. Je niedriger das KGV, desto preiswerter ist unter Ertragsgesichtspunkten eine Aktie. Ein Vergleich verschiedener Aktien anhand des KGV ist jedoch nur bei Papieren derselben Branche wirklich sinnvoll.

Kurswert:

Im Gegensatz zum Nennwert bezeichnet der Kurswert (Kurs) denjenigen Preis, zu dem ein Finanzinstrument, zum Beispiel eine Aktie oder ein Optionsschein, aktuell an der Börse gehandelt wird.

Kurszusätze

Erläuterungen zum Kurswert, die über Einzelheiten der Kursfeststellung oder der Angebots-Nachfrage-Situation informieren. Zum Teil werden in den Medien unterschiedliche Bezeichnungen und Kürzel für bedeutungsidentische Kurszusätze verwendet.

L

Langläufer:

Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere mit langen Restlaufzeiten von zehn Jahren und mehr.

Laufzeit:

Zeitraum zwischen Emission und Tilgung einer Anleihe oder zwischen Emission und Verfall eines Optionsrechts.

Leerverkauf:

Technik zur Spekulation auf sinkende Kurse. Ein Wertpapier wird in der Hoffnung verkauft, es später billiger zurückkaufen zu können.

Leitzinsen

Sammelbezeichnung für Diskont-und Lombardsatz, also für die wichtigsten Zinssätze, mit denen eine Zentralbank Geld- und Kreditversorgung einer Volkswirtschaft steuert.

Limitierung:

Kursbegrenzung bei Börsenaufträgen: das heißt, der Verkäufer gibt die Order, die Aktie nicht unter oder über einem bestimmt festgelegten Wert zu verkaufen.

Liquidation:

Auflösung und Abwicklung eines Unternehmens. Bei der Liquidation einer AG wird das nach Befriedigung der Gläubiger verbleibende Vermögen unter die Aktionäre verteilt.

Liquidationswert::

Verkaufswert der Vermögensteile eines Unternehmens bei der Liquidation.

Liquidität:

Die Fähigkeit eines Unternehmens, alle fälligen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.

Lombardsatz:

Von der Zentralbank (Bundesbank, Europäische Zentralbank EZB usw.) festgelegter Zinssatz, zu dem sie Banken gegen Verpfändung von Wertpapieren Kredite gewährt. Neben dem Diskontsatz zählt der Lombardsatz zu den sogenannten Leitzinsen und ist eines der wichtigsten Mittel der Zentralbank zur Regulierung der Kreditversorgung.

M

Mantel

Bestandteil der Aktienurkunde. Auf dem Mantel sind Unternehmensname, Nennwert (falls vorhanden) und fortlaufende Nummer der betreffenden Aktie angegeben.

Market Order

Internationale Bezeichnung für einen unlimitierten Börsenauftrag.

Marktkapitalisierung:

Aktueller Börsenwert eines Unternehmens. Die Marktkapitalisierung wird durch Multiplikation des Börsenkurses mit der Zahl der ausgegebenen Aktien errechnet. Wenn eine AG Stamm- und Vorzugsaktien emittiert hat, müssen die Kapitalisierungssummen beider Aktienarten addiert werden.

Minusankündigung:

Ankündigung durch den zuständigen Kursmakler, dass der Kurs einer Aktie im Vergleich zum Vortagesschlußkurs um mehr als fünf Prozent niedriger eröffnen wird. Ein Kursrückgang um mehr als zehn Prozent wird durch ein Doppelminus angekündigt.

MSCI-Welt-Aktien-Index

MSCI steht für Morgan Stanley Capital International. om US-Investmenthaus Morgan Stanley entwickelter Index, der die globale Entwicklung der Aktienmärkte mißt. Neben dem MSCI-Welt-Index gibt es auch MSCI- Erdteil-, Länder- und Branchenindizes, die jeweils nach Marktkapitalisierung gewichtet sind.

N

Nachgebend

Tendenzbezeichnung an Börsentagen mit durchschnittlichen Kursverlusten von maximal einem Prozent.

Naked Warrant:

Bezeichnung für Optionsscheine, die als einzelne Tranche ohne Optionsanleihe emittiert werden.

Namensaktie

Auf den Namen des jeweiligen Eigentümers lautende Aktie. Die Übertragung von Namensaktien erfolgt durch Einigung, Übergabe und schriftliche Abtretungserklärung (Indossament) auf der Rückseite der Aktienurkunde. Einige namhafte deutsche AGs haben 1999 von Inhaber- auf Namensaktien umgestellt. Diese Tendenz dürfte anhalten.

NASDAQ:

National Association of Securities Dealers' Automated Quotation System. Computerisierter Freiverkehrshandel in den USA. An der NASDAQ sind die führenden Technologie-Werte der USA, Asiens und Europas gelistet. Die deutsche Börse hat als Gegenstück den Þ "Neuen Markt" ins Leben gerufen. Das NASDAQ-System hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen und ist heute nach der New York Stock Exchange die zweitgrößte Börse der Welt mit mehr als 5500 gelisteten Aktien.

NE-Metalle:

Auch: Nichteisenmetalle, Basis- oder Industriemetalle. In Abgrenzung zu Eisen einerseits und zu Edelmetallen andererseits steht der Sammelbegriff für solche Metalle, die in der industriellen Produktion eine sehr wichtige Rolle spielen. Die wichtigsten NE-Metalle sind Aluminium, Blei, Nickel, Kupfer, Zink und Zinn.

Nebenwerte:

Bezeichnung für die Aktien junger bzw. kleinerer Unternehmen, die wenig bekannt sind und/oder an der Börse wenig Beachtung finden. Gegensatz: Standardwerte, Blue Chips.

NEMAX:

1999 konzipierte Indexfamilie für die am neuen Markt in Deutschland gehandelten Aktien. Der NEMAX-50 umfaßt die 50 Neuer-Markt-Aktien mit der höchsten Marktkapitalisierung, der NEMAX-All-Share-Index sämtliche am Neuen Markt gehandelten Titel. Þ siehe Neuer Markt Index

Nennwert:

Bei Aktien gibt der Nennwert den auf eine Aktie entfallenden Anteil am Grundkapital einer AG an. In Deutschland lautete der Mindestnennwert von Aktien bis 1999 auf fünf, bis 1994 noch auf 50 DM. Im Zug der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung wurde der Mindestnennwert aller Aktien aus dem Euro-Raum jedoch auf einen Euro umgestellt. Die früher in Deutschland nicht zulässigen nennwertlosen Aktien (Quotenaktien) haben seit 1999 stark an Bedeutung gewonnen. Der Trend zur Abschaffung des Nennwerts dürfte sich fortsetzen.

Neuer Markt:

Am 10. März 1997 gegründetes Handelssegment für wachstumsstarke deutsche Technologie-Aktien.

Neuer-Markt-Index

Nach Marktkapitalisierung gewichteter Index, in dem die am Neuen Markt gehandelten Aktien repräsentiert sind. Man unterscheidet zwischen dem NEMAX-50-Index (die 50 größten Titel am Neuen Markt) und dem NEMAX-All-Share (alle am Neuen Markt notierten Aktien).

Nichtzyklische Aktien

Aktien von Unternehmen, deren Ertrags- und Umsatzentwicklung von konjunkturellen Entwicklungen relativ unabhängig ist. Zu den nichtzyklischen Branchen zählen unter anderen Versicherungsunternehmen, Nahrungsmittel- und Haushaltsbedarfshersteller sowie Brauereien.

Nominalwert:

Synonym für Nennwert.

Normale Zinsstruktur:

Bezeichnung für die zumeist vorherrschende Situation am Kapitalmarkt: Die Umlaufrendite von Anleihen liegt desto höher, je länger die Restlaufzeit ist. Gegensatz: Inverse Zinsstruktur (Zinsinversion).

NYSE (New York Stock Exchange)

Bedeutendste und umsatzstärkste Aktienbörse der Welt. Die Adresse ist auch bekannt: Wall Street, New York. Wird von der NYSE gesprochen wird auch der Sprachterminus "an der Wall Street" verwendet. Die NYSE wird fälschlicherweise häufig mit dem US-Aktienmarkt gleichgesetzt, obwohl neben den Regionalbörsen (z.B. in Chicago, Boston und Philadelphia) und dem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Computerhandelssystem NASDAQ auch in New York noch eine wichtige andere Börse (American Stock Exchange) existiert, die 1998 mit
der NASDAQ fusioniert hat.

O

Obligation:

Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere.

Operation Blanche:

Der Aktionär verkauft bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung exakt soviele Bezugsrechte, daß er mit dem Erlös die verbleibenden Bezugsrechte nutzen und den Emissionspreis für die neuen Aktien bezahlen kann. Nach der Opration Blanche bleibt die absolute Höhe der Kapitalanlage des Aktionärs in Aktien der betreffenden AG unverändert.

Option:

Das Recht, ein vom Vetragspartner gewährtes Kauf- oder Verkaufsangebot anzunehmen. Man unterscheidet zwischen Kaufoptionen (Calls) und Verkaufsoptionen (Puts). Optionsrechte sind zeitlich begrenzt und werden nach Ablauf der Laufzeit wertlos.

Optionsanleihe

Festverzinsliches Wertpapier, das den Inhaber berechtigt, mit den der Anleihe beigefügten Optionsscheinen Aktien der emittierenden Gesellschaft zu erwerben. Dieses Recht ist zeitlich begrenzt, der Bezugspreis ist fixiert.
Optionsanleihen können mit (cum) oder ohne (ex) Optionsscheine gehandelt werden.

Optionsfrist:

Zeitraum, während dessen die Ausübung von Optionsrechten möglich ist. Die Optionsfrist ist nicht unbedingt mit der Laufzeit eines Optionsscheins identisch (siehe amerikanisches/europäisches Optionsrecht).

Optionsrecht:

Recht zum Kauf (bei Calls) oder zum Verkauf (bei Puts) von Finanzinstrumenten.

Optionsschein:

Ein eigenständig beurkundetes Wertpapier. Es verbrieft das Recht, ein bestimmtes Basisobjekt während einer bestimmten Zeit (Optionsfrist) zu einem bestimmten Preis (Basispreis) in einem bestimmten Verhältnis (Optionsverhältnis) zu kaufen oder zu verkaufen.

Optionsverhältnis

Es gibt an, wieviele Optionsrechte ein bestimmter Optionsschein gewährt. Ein Optionsverhältnis von 1:5 heißt, daß je Optionsschein fünf Einheiten des Basisobjekts gehandelt werden können.

P/Q

Parketthandel:

Bezeichnung für den Wertpapierhandel an der Präsenzbörse. Dieser Handel wird mit Maklern getätigt, die ihr Büro an der Börse haben. Die Präsenzbörse ist täglich vn 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet, Wird im lauf der nächsten Jahre vom Computerhandel XETRA (Produkt der Deutsche Börse AG) abgelöst. Þ XETRA

Par Value:

International übliches Synonym für Nennwert.

Performance:

Wertentwicklung (Kurs und Zinsen bzw. Dividenden) eines Anlageobjekts über einen bestimmten Zeitraum.

Plusankündigung:

Ankündigung durch den zuständigen Kursmakler, dass der Kurs einer Aktie im Vergleich zum Vortagesschlußkurs um mehr als fünf Prozent höher eröffnen wird. Ein Kursanstieg um mehr als zehn Prozent wird durch ein Doppelplus angekündigt.

Portefeuille/Portfolio

Synonym für Depot, also für die Gesamtheit der von einem Anleger gehaltenen Wertpapiere.

Prämie:

Bei Optionsscheinen das prozentuale Aufgeld im Gegensatz zum in Währungseinheiten ausgedrückten Aufgeld.

Präsenzbörse

Von Kursmaklern durchgeführter Wertpapierhandel im Börsengebäude, im Gegensatz zum Computerhandel Þ Parketthandel

Prozyklisches Vorgehen:

Dem jeweiligen Markttrend folgende Anlagestrategie: Gekauft wird erst dann, wenn charttechnische Signale eine stabile Aufwärtstendenz anzeigen. Verkauft wird erst, wenn der Trend sich klar nach unten gedreht hat. Ziel der Strategie ist es, ausgeprägte Trends zu nutzen.

Put:

Verkaufsoption bzw. Verkaufsoptionsschein.

Quartalsbericht:

Bericht über die Umsatz- und Gewinnentwicklung eines Unternehmens in einem bestimmten Quartal.

Quartalsdividende:

Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt die Dividendenausschüttung in den USA nicht einmal jährlich für das gesamte Geschäftsjahr, sondern meist viermal jährlich für das jeweils letzte Quartal.

Quotenaktie:

Nennwertlose Aktie, die einen bestimmten Anteil (Quote) an Grundkapital eines Unternehmens verbrieft.

R

Rallye

Bezeichnung für eine schnelle und kräftige Aufwärtsbewegung an der Börse, begleitet von überdurchschnittlich hohen Umsätzen.

Random-Walk-Hypothese

Auf der Theorie des effizienten Markts beruhendes, vom amerikanischen Börsenbuchautor Burton Malkiel populär gemachtes Erklärungsmodell für die Kursentwicklung von Wertpapieren. Die Hypothese besagt, daß aus der Beobachtung und Interpretation von Kursverläufen der Vergangenheit keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung gezogen werden können. In die jeweils letzte Kursfeststellung sind alle verfügbaren Informationen eingeflossen (eskomptiert). Der aktuelle Kurs ist somit die optimale Schätzung aller künftigen Kurse. Nach der Random-Walk-Hypothese ist die technische Wertpapieranalyse ohne jeglichen Wert. Allerdings sind demzufolge auch mit den Mitteln der Fundamentalanalyse keine sinnvollen Prognosen möglich.

Relative Stärke:

Maß für die Kursentwicklung einer Aktie im Vergleich zum Gesamtmarkt. Nicht die Entwicklung in absoluten Zahlen wird gemessen, sondern die prozentuale Veränderung in einem bestimmten Zeitraum. Eine relative Stärke von +10 Prozent bedeutet, daß die betreffende Aktie sich um 10 Prozent besser entwickelt hat als der zum Vergleich herangezogene, den Gesamtmarkt repräsentierende Index.

Relative-Stärke-Index:

Im Rahmen der technischen Wertpapieranalyse ist der RSI ein Maß für die Stärke eines Trends. Er setzt den innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemessenen Durchschnitt der Aufwärtskursdifferenzen eines Index ins Verhältnis zum Durchschnitt der Abwärtskursdifferenzen. Durch die Messung der Stärke eines Trends soll ermittelt werden, wann ein Index überkauft oder überverkauft ist.

Rendite:

Ertrag eines Wertpapiers im Vergleich zum investierten Kapital. Die Dividendenrendite von Aktien wird errechnet, indem man die Dividende mit 100 multipliziert und das Produkt durch den aktuellen Kurs dividiert.

Rentenmarkt:

Börsenmäßiger Handel festverzinslicher Wertpapiere (Rentenpapiere).

Restlaufzeit:

Zeitraum bis zur Tilgung (bei Anleihen) oder bis zum Verfall (bei Optionsscheinen) bereits in Umlauf befindlicher Wertpapiere.

REX:

REX ist die Abkürzung des seit 1991 geführen Deutschen Rentenindex. In diesem Index werden die deutschen Anleihen, Pfandbriefe, Schatzbriefe Obligationen etc. mit einer Laufzeit von 30 Jahren notiert.

Rücklagen:

Kapitalreserven eines Unternehmens. Durch Bildung von Rücklagen soll verhindert werden, daß im Fall von operativen Verlusten das nominale Kapital reduziert wird. In der Bilanz ausgewiesene Rücklagen sind zu unterscheiden von "stillen" Rücklagen, die auch stille Reserven genannt werden: Diese sind in überhöhten Rückstellungen verborgen oder ergeben sich durch unter dem Marktwert liegende Bewertung von Vermögensteilen, wie etwa Immobilien.

S/Sch/St

Schlußkurs

Letzte variable Notierung eines Wertpapiers zum Ende des Börsentages.

Schulter-Kopf-Schulter-Formation:

Wichtiger Begriff aus der technischen Analyse. Der Kursverlauf bildet drei Spitzen, wobei die mittlere die beiden anderen deutlich überragt. Die erste und die dritte Spitze liegen in etwa auf demselben Niveau. Eine Schulter-Kopf-Schulter-Formation wird als Zeichen dafür gesehen, daß der Kurs auf erheblichen Widerstand stößt. Ein Absinken könnte die Folge sein. Eine umgekehrte Schulter-Kopf-Schulter Formation mit drei Kurstiefen gilt dagegen als Zeichen für steigende Kurse

Schwach:

Tendenzbezeichnung an Tagen mit im Vergleich zum Vortag deutlich schwächeren Kursen. Es kommt zu durchschnittlichen Verlusten von mehr als einem Prozent.

Schwarzer Freitag:

Am Freitag, dem 25. Oktober 1929 kam es an der New Yorker Wall Street zum bis dahin größten Kurseinbruch. Diese Ereignis und leitete die Weltwirtschaftskrise der 30er Jahre ein. Eigentlich erfolgte der Einbruch bereits am Donnerstag dem 24., doch wurde er erst am Tag darauf in Europa bekannt.

Sehr fest:

Tendenzbezeichnung an Tagen mit stark anziehenden Kursen. Es kommt zu Gewinnen von durchschnittlich mehr als zwei Prozent im Vergleich zum Vortag.

Sehr schwach:

Tendenzbezeichnung an Tagen mit stark fallenden Kursen. Es kommt zu durchschnittlichen Kursverlusten von mehr als zwei Prozent.

Spekulationsgewinne:

Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften bei denen zwischen Kauf und Verkauf nicht mindestens ein Jahr und ein Tag vergangen ist, beziehungsweise bei denen der Verkauf vor dem Kauf erfolgt ist (Leerverkäufe, Short Selling). Bis zur Freigrenze von 1000 DM pro Kalenderjahr und Person bleiben in Deutschland auch Spekulationsgewinne steuerfrei.

Spekulative Anlagestrategien:

Hier steht die Erzielung hoher Kursgewinne im Vordergrund. Bevorzugte Investitionsobjekte spekulativer Anleger sind Derivate (Optionsscheine, Optionen, Futures), Nebenwerte mit hohem Wachstumspotential und solche Titel, die zuvor hohe Kursverluste erlitten haben (Turnaround-Spekulationen).
Spitzen:

"Überhang" neuer bzw.junger Aktien bei einer Kapitalerhöhung, die nicht dem Bezugsverhältnis entsprechend auf die Altaktionäre umgelegt werden können. Beim einzelnen Aktionär entsteht eine Spitze, wenn die Anzahl seiner Bezugsrechte nicht durch das Bezugsverhältnis teilbar ist (z. B. sechs "alte" Aktien bei einer Kapitalerhöhung im Verhältnis 5:1). Er muß in diesem Fall entweder ein Bezugsrecht
verkaufen oder vier zusätzliche Bezugsrechte erwerben.

Split (Stock Split):

Aktienteilung. Übliche Maßnahme zur Vermeidung optisch hoher Aktienkurse. Nach einem Split im Verhältnis 3:1 besitzt der Aktionär statt einer nun drei Aktien mit je einem Drittel des "alten" Kurswerts. Bei mit einem Nennwert ausgestatteten Aktien verringert sich dieser entsprechend dem Split-Verhältnis. Bei nennwertlosen Aktien reduziert sich der Anteil jeder einzelnen Aktie am Grundkapital der Aktiengesellschaft.

Spread:

Üblicher Ausdruck für die Differenz zwischen Geld- und Briefkurs eines Wertpapiers zum gleichen Zeitpunkt.

Stammaktie:

Aktie, die dem Anteilseigner das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Gegensatz: Vorzugsaktie.

Stämme:

Kurzbezeichnung für Stammaktien.

Standard & Poor's 500:

Standard & Poor's ist eines der weltgrößten Ratinghäuser und bewertet Unternehmen und Banken nach ihrer Bonität. Auch S&P 500 genannter amerikanischer Börsenindex, der die Aktien von 500 der größten US-Aktiengesellschaften umfaßt. Der S&P 500 st nach Marktkapitalisierung gewichtet und zählt zu den meistbeachteten Aktienindizes der Welt.

Standardwerte:

Auch: Blue Chips. Bezeichnung für Aktien großer, weithin bekannter und hochkapitalisierter Unternehmen.

Stille Reserven:

Stille Reserven entstehen durch bilanzielle Unterbewertung von Vermögensgegenständen oder durch Überbewertung von Verbindlichkeiten. Sie können einen erheblichen Beitrag zum Substanzwert eines Unternehmens leisten. Stille Reserven werden auch stille Rücklagen genannt.
Stimmrecht

Recht des Aktionärs, bei der Hauptversammlung (HV) über die Geschäftspolitik des Unternehmens mitzubestimmen, dessen Aktien er hält. Das Stimmrecht steht nur den Inhabern von Stammaktien, nicht aber Vorzugsaktionären zu.

Stopp-Kurs

Wichtiges Instrument zur Verlustbegrenzung bei Wertpapierengagements. Es wird ein unterhalb des Einstandskurses liegende Stop-Kurs bestimmt, bei dessen Unterschreiten die Position sofort unlimitiert verkauft wird. Das Verlustrisiko des Anlegers ist somit begrenzt.

Straddle:

Gleichzeitiger Erwerb von Kauf-und Verkaufsoptionen auf das gleiche Basisobjekt und mit identischen Basispreisen. Der Sinn ist, von einer heftigen Kursbewegung zu profitieren, deren Richtung man noch nicht kennt.

Strangle:

Siehe Straddle. Der Unterschied zu diesem besteht darin, dass man beim Strangle unterschiedliche Basispreise wählt.

Streifbandverwahrung

Im Gegensatz zur Girosammelverwahrung werden Wertpapiere bei der Streifbandverwahrung für jeden Eigentümer separat aufbewahrt.

Streubesitz:

Prozentualer, nicht in festen Händen liegender und somit für den Böärsenhandel zur Verfügung stehender Anteil der von einer AG ausgegebenen Aktien.

Substanzwert

Die Summe aller Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten eines Unternehmens.

Substanzwertorientierte Anlagestrategie

Hier steht nicht die Ertragskraft eines Unternehmens im Vordergrund, sondern der Substanz- oder Buchwert. Daher ist das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV) das wichtigste Bewertungskriterium. Substanzwertorientierte Investoren konzentrieren sich auf Aktien, deren Buchwerte in der Vergangenheit konstant gestiegen sind und bei denen eine Fortsetzung dieser Tendenz zu erwarten ist. Die substanzwertorientierte Strategie orientiert sich vor allem an antizyklischen Vorgehensweisen. Gekauft werden insbesondere solche Aktien, deren KBV im Vergleich zum Gesamtmarkt auf ein extrem niedriges Niveau gesunken ist.

T

Tagesgültig:

Auftrag, der nur für einen bestimmten Börsentag gültig ist und bei Nichtausführbarkeit erlischt.

Talon:

Erneuerungsschein zum Dividendenbogen einer Aktie. Wenn der alte Dividendenscheinbogen aufgebraucht ist, kann man mit dem Talon einen neuen anfordern.

Taxkurs:

Mangels tatsächlicher Kauf- und Verkaufsaufträge geschätzter (taxierter) Kurs eines Wertpapiers.

Technische Reaktion:

Begriff aus der Chartanalyse. Kurzfristige Gegenreaktion innerhalb eines Auf- oder Abwärtstrends. Man Charttechniker interpretieren dies als Reaktion auf vorhergegangenene starke Kursgewinne oder verluste, wobei der längerfristige Trend jedoch intakt bleibt.

Technische Wertpapieranalyse:

Im Gegensatz zur Fundamentalanalyse werden hier nicht monetäre, volkswirtschaftliche oder unternehmenspezifische Daten, sondern die Kurs- und Umsatzverläufe von Wertpapieren untersucht. Diese Verläufe werden in Charts dargestellt. Die Grundannahme der technischen Analyse: Alle Faktoren, die eine Aktie beeinflussen, kommen unmittelbar im Kurs und im Umsatz zum Ausdruck. Die Untersuchung und Interpretation von Kurs- und Umsatzcharts ermöglicht daher Prognosen künftiger Entwicklungen.

Telefonverkehr

Bezeichnung für den ungeregelten Freiverkehr. Der Wertpapierhandel findet außerbörslich statt. Im Telefonverkehr werden solche Papiere gehandelt, die an der jeweiligen Börse nicht im amtlichen Handel, im geregelten Markt oder im geregelten Freiverkehr notiert sind. Eine Überwachung durch den Börsenvorstand findet nicht statt.

The Trend is your friend

Alte Börsenweisheit. An der Börse lohnt es sich in der Regel nicht, gegen einen intakten Trend zu spekulieren. Meist behält der Investor recht, der Richtung, Intensität und Dauer eines Trends richtig einschätzt.

Tilgung:

Rückzahlung einer Schuld, insbesondere eines festverzinslichen Wertpapiers.

Time Value:

International übliche Bezeichnung für den Zeitwert.

Timing:

Wahl des möglichst optimalen Zeitpunkts von Kauf und Verkauf von Wertpapieren.

Top:

Bezeichnung für die "Spitze" und damit für das vorläufige Ende einer Aufwärtsbewegung. Es kann auch zu mehrfachen Top-Bildungen kommen. Die M-Formation ist das wohl bekannteste Beispiel für ein Doppeltop.

Totalverlust:

Verlust des gesamten für den Kauf eines Wertpapiers eingesetzten Betrags. Bei Aktien ist ein Totalverlust möglich, wenn die betreffende AG in Konkurs geht, bei Optionsscheinen, wenn der Titel bis zum letzten Tag der Laufzeit keinen inneren Wert erlangt.

Trader:

Im Zusammenhang mit Börsengeschäften bezeichnet man solche Marktteilnehmer als Trader, die durch schnelles Agieren kurzfristige Trends auszunutzen versuchen. Extremfall: Day Trading. Hier werden einzelne Positionen oft nur wenige Minuten oder Stunden gehalten.

Trend:

Über längere Zeit andauernde Kursbewegung in eine gleichbleibende Richtung.

Turnaround:

Aus dem Amerikanischen übernommene Bezeichnung für die Rückkehr eines Unternehmens in die Gewinnzone, das zuvor Verluste ausgewiesen hatte. Im allgemeineren Sinn wird auch eine grundlegende Verbesserung einer Unternehmenssituation als Turnaround bezeichnet.

Turnaround-Spekulation:

Kauf von Aktien eines Unternehmens, das sich in einer schwierigen Phase befindet. Die Hoffnung dabei: Die AG könnte den Turnaround schaffen und bald wieder Gewinne erwirtschaften. Die Aktien solcher Unternehmen weisen meist einen Kurswert auf, der im historischen Vergleich äußerst niedrig liegt. Wenn der Turnaround gelingt, kann der Anleger oft erhebliche Gewinne erzielen. Wenn nicht, ist ein Totalverlust nicht völlig auszuschließen.
U

Überkauft

Nach einer Phase stark anziehender Notierungen sprechen technische Analysten von einer überkauften Situation. Überkaufte Aktien und Märkte sind anfällig für eine Gegenbewegung nach unten.

Übernahme:

Aufkauf eines Unternehmens durch ein anderes. Der Interessent macht den Anteilseignern der zu übernehmenden AG ein Angebot, das meist deutlich über dem aktuellen Kurswert der Aktien liegt. Eine Übernahme kann in gegenseitigem Einvernehmen oder gegen den erklärten Willen des zu Übernehmenden erfolgen. Im letzteren Fall spricht man von einer feindlichen Übernahme.

Überschuldung:

Überwiegen der Verbindlichkeiten eines Unternehmens über sein Vermögen. Bei Aktiengesellschaften ist die Überschuldung neben der Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund.

Überverkauft:

Überverkauft ist eine Aktie nach einer Phase des starken Kursrückgangs bei hohen Umsätzen. Analog zur überkauften Situation ist auch hier eine Gegenbewegung (Konsolidierung) wahrscheinlich.

Überzeichnung

Von Überzeichnung spricht man, wenn bei einer Wertpapieremission, zum Beispiel beim Börsengang einer AG, das nachgefragte Volumen das zur Zeichnung anstehende Angebot übersteigt. Bei Aktien-Neuenissionen kam es in den vergangenen Jahren sehr häufig zu einer solchen Situation. Die dann erforderliche Zuteilung der Papiere erfolgt entweder prozentual bei einer 100prozentigen Überzeichnung erhält zum Beispiel jeder Interessent exakt die Hälfte der von ihm angeforderten Titel oder in der Form, daß kleine Zeichnungsbeträge voll zugeteilt und große gekürzt werden. Oft werden allerdings auch die Kunden der an der Emission beteiligten Banken bevorzugt bedient.

Ultimo:

Bezeichnung für den letzten Börsenhandelstag des Monats.

Ultimogültig:

Bezeichnung für Wertpapieraufträge, die vom Tag der Erteilung bis zum letzten Börsenhandelstag des Monats gültig bleiben sollen.

Umlaufrendite

Aktuelle Rendite im Umlauf befindlicher festverzinslicher Wertpapiere im Gegensatz zu deren Rendite bei der Emission. Die Entwicklung der Umlaufrendite hat große Auswirkungen auf den Aktienmarkt, wobei sich steigende Zinsen in aller Regel negativ auswirken.

Umsatz

Bei Unternehmen bezeichnet der Umsatz die Erlössumme aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, an der Börse die Summe der Kurswerte der an einem Tag gehandelten Wertpapiere.

Underlying:

Synonym für Basisinstrument (Basisobjekt).

Uneinheitlich:

Tendenzbezeichnung an Börsentagen ohne klaren Trend. Manche Aktien steigen, andere sinken, aber gemessen am Index ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen.

Unterstützung:

Wichtiger Begriff aus der technischen Weretpapieranalyse. Fällt der Kurs einer Aktie mehrmals auf ein bestimmtes Niveau, um sich anschließend zu erholen, so spricht man von einer Unterstützung. Ursache einer Unterstützung kann sein, daß jeweils auf diesem Niveau massive Käufe einsetzen oder weitere Verkäufe unterbleiben. Dies läßt den Kurs wieder nach oben drehen. Wird eine Unterstützung schließlich doch nach unten durchbrochen, so wird sie zum Widerstand.

Unterzeichnung

Von Unterzeichnung spricht man, wenn bei einer Wertpapieremission die Nachfrage geringer ausfällt als das zur Zeichnung stehende Angebot, so daß die Emission nicht gänzlich am Markt plaziert werden kann. Bei Aktienemissionen kommt es relativ selten zu einer Unterzeichnung, bei Emissionen festverzinslicher Wertpapiere dagegen weitaus häufiger.

Unze

Troy Ounce (31,1 Gramm). International übliche Gewichtseinheit für Edelmetalle.

V/W

Variable Notierung/variabler Kurs:

Die Kursfeststellung eines Wertpapiers, das zum variablen Handel zugelassen ist. Im Gegensatz zum einmal täglich festgestellten Einheitskurs werden so viele variable Kurse ermittelt, wie in dem betreffenden Papier Abschlüsse zustande gekommen sind. Variabel sind die Notierungen insofern, als die Kursfeststellungen durchaus unterschiedlich ausfallen, wobei oft eine gewisse Tagestendenz nach oben oder unten festzustellen ist.

Verbilligung:

Nachkauf weiterer Stücke eines bereits früher erworbenen Wertpapiers zu niedrigeren Kursen, um einen günstigeren durchschnittlichen Einstandskurs zu erreichen. Diese Vorgehensweise ist nicht ohne Gefahren, denn der Kurs kann ja immer weiter absinken, so daß sich der Anleger schließlich "zu Tode verbilligt".

Verfallstermin:

Letzter Tag der Laufzeit von Optionsrechten.

Verkäufermarkt:

Beschreibung einer Situation auf dem Kapitalmarkt, die sich durch beträchtlichen Nachfrageüberhang oder durch rasch steigendes Nachfragevolumen auszeichnet.

Verkaufssignal:

In der technischen Wertpapieranalyse werden bestimmte Kursverläufe als Zeichen für künftig sinkende Notierungen interpretiert. In diese Kategorie fallen zum Beispiel: Das Absinken unter eine zuvor stabil wirkende Unterstützung, das mehrmalige Scheitern an einem Widerstand und das Absacken des Kurses unter einen gleitenden Durchschnitt.

Verlustbegrenzung:

Sammelbezeichnung für gezielte Maßnahmen zur Reduzierung des mit Börsengeschäften unvermeidlich verbundenen Verlustrisikos. Die Risikobegrenzung kann sich dabei auf die Gesamtheit des Anlagekapitals beziehen (Asset Allocation) oder auf eine einzelne Wertpapierposition. Neben dem Management des absoluten Verlustrisikos durch Einsatzbegrenzung steht die prozentuale Verlustbegrenzung durch Stop-Kurse im Vordergrund. Der Anleger setzt dabei meist schon unmittelbar nach dem Kauf des Papiers einen unter dem Einstandspreis liegenden Kurs fest, bei dessen Unterschreiten die gesamte Position sofort verkauft wird.

Verlustpotential

Maximales Verlustrisiko eines Börsengeschäfts, meßbar in Währungseinheiten oder in Prozentpunkten des Einsatzes.

Vinkulierte Namensaktie:

Sonderform der Namensaktie. Nach 68/2 Aktiengesetz ist für die Eigentumsübertragung an vinkulierten Namensaktien außer den bei gewöhnlichen Namensaktien vorgesehenen Bedingungen auch die Zustimmung der jeweiligen Aktiengesellschaft erforderlich.

Volatilität:

Die Volatilität ist das Maß für die relative Schwankungsbreite und damit für das Kursrisiko eines Wertpapiers innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Sie wird mit Hilfe statistischer Streuungsmaße wie Varianz oder Standardabweichung gemessen. Eine Volatilität von 30 Prozent innerhalb eines Jahres bedeutet, daß der Kurs in diesem Zeitraum durchschnittlich zwischen 70 und 130 Prozent des aktuellen Kurswerts geschwankt hat. Je höher die Volatilität, desto größere Schwankungen hat das Wertpapier in der Vergangenheit gezeigt und desto riskanter ist eine Investition. Ein wenig problematisch ist dabei, daß man die Volatilität der Vergangenheit (historische Volatilität) nicht ohne weiteres in die Zukunft extrapolieren kann. Für die Zukunft ist man daher stets auf Schätzungen (implizite oder implizierte Volatilität) angewiesen.

Vorbörse:

Wertpapierhandel vor Beginn der offiziellen Börsenhandelszeit. Die Vorbörse ist ein guter Indikator für die voraussichtliche Tagestendenz.

Vorstand:

Organ der Aktiengesellschaft. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen und hat unter eigener Verantwortung die AG zu leiten. Vorstand oder Vorstandsmitglied kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Neben Geschäftsführung und Berichterstattung gehört die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft zu den Aufgaben des Vorstands. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat der AG bestellt und abberufen.

Vorzugsaktie:

Aktie, die mit bestimmten Vorrechten ausgestattet ist. Meist liegt die Dividende höher als bei der Stammaktie der betreffenden AG, oder die Vorzugsaktie ist mit einer Garantiedividende ausgestattet. Die Satzung der AG sieht meist auch eine Besserstellung der Vorzugsaktionäre für den Fall der Abwicklung (Liquidation) der Gesellschaft vor. Im Gegenzug ist das Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Vorzüge

Börsenübliche Kurzbezeichnung für Vorzugsaktien

Wachstumswert/Wachstumsaktie

Bezeichnung für die Aktie eines Unternehmens, das sich durch überdurchschnittliches Umsatz- und Ertragswachstum auszeichnet. Kennzeichnend für Wachstumswerte sind innovative Produktpolitik, hoher Aufwand für Forschung und Entwicklung sowie erfolgreiche Durchdringung neuer Absatzmärkte.

Währungsgewinne:

Bezeichnung für den Vermögenszuwachs, der dem Inhaber auf Fremdwährung lautender Wertpapiere (auch Bankguthaben oder Forderungen) entsteht, wenn die Fremdwährung gegenüber der Heimatwährung im Wechselkurs zulegt.

Währungsrisiko:

Beschreibt das Risiko für Eigentümer auf Fremdwährung lautender Wertpapiere, durch Wechselkurseinbußen der Fremdwährung im Vergleich zur Heimatwährung Verluste zu erleiden.

Wall Street:

Straße in New York im Bezirk Manhattan, in der die New York Stock Exchange beheimatet ist. Wall Street wird im Börsenjargon daher häufig als Synomym für den US-Kapitalmarkt schlechthin und insbesondere für den Aktienmarkt verwendet.

Wandelanleihe:

Von einem Unternehmen emittiertes festverzinsliches Wertpapier. Es verbrieft das Recht, die Anleihe gegen Entrichtung eines Geldbetrags (Wandlungspreis) in Aktien des Unternehmens zu tauschen.

Warenterminhandel:

Börsenmäßig organisierte Termingeschäfte in Waren wie Kaffee, Weizen, Sojabohnen, Metallen oder ähnlichem.

Warenterminkontrakt:

Kontrakt im Terminhandel, der sich auf eine bestimmte Menge einer Ware bezieht.

Wertpapier

Sammelbezeichnung für Urkunden, die ein Vermögensrecht in der Art verbriefen, daß dieses Recht ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch übertragen werden kann. Börsenfähige Wertpapiere werden auch Effekten genannt.

Wertpapierdarlehen

Darlehen, das eine Bank ihrem Kunden zum Zweck des Erwerbs von Wertpapieren gewährt. Die Wertpapiere dienen dabei zur Besicherung des Darlehens, wobei die von der Bank festgesetzte Beleihungsgrenze bei Aktien meist etwa 60, bei festverzinslichen Wertpapieren von erstklassigen Schuldnern 80 Prozent beträgt.
Wird diese Beleihungsgrenze unterschritten, so kann die Bank vom Kunden eine Zuzahlung (Nachschuß) fordern. Ziel des Kunden ist es, mit den gekauften Wertpapieren einen Ertrag zu erwirtschaften, der die Aufwendungen aus Darlehenszinsen und Spesen übertrifft. Der Wertpapierkauf auf Kredit kann allerdings auch sehr teuer werden: Verspekuliert sich der Darlehensnehmer, dann hat er neben den Kursverlusten auch noch die Zinsaufwendungen für das Darlehen zu verkraften.

Wertpapier-Kennummer

Sechsstellige Zahl, die Wertpapieren zugeordet wird und ihrer eindeutigen Identifizierung dient. Die untenstehenden Angaben betreffen nur den Wertpapierhandel in Deutschland, denn in anderen Ländern (US-Kennummer, Schweizer Valorennummer) sind andere Zahlensysteme gebräuchlich. In Deutschland werden die einzelnen Wertpapiere folgenden Gruppen zugerechnet:

A: Schuldverschreibungen, geordnet nach Emittenten
100 000 bis 199 999Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche Verbände
200 000 bis 349 999Emissionsinstitute
350 000 bis 399 999Industrieunternehmen
400 000 bis 499 999ausländische Emittenten

B: Aktien, Kuxe, Anteilsscheine, Optionsscheine, geordnet nach Branchen
500 000 bis 789 999Industrieunternehmen
790 000 bis 799 999Kuxe
800 000 bis 819 999Banken
820 000 bis 839 999Verkehrsunternehmen
840 000 bis 846 939Versicherungen

C: Sonstige
847 000 bis 849 939inländische Investmentzertifikate
850 000 bis 879 999Auslandsaktien
880 000 bis 909 999Bezugsrechte
910 000 bis 939 999junge Aktien
940 000 bis 969 999jüngste Aktien und Sonderfälle
970 000 bis 979 999ausländische Investmentzertifikate
980 000 bis 999 999Immobilienzertifikate

Wertpapier-Sammelbanken/Kassenvereine:

Spezialinstitute, denen die Abwicklung des Wertpapierverkehrs und die Verwahrung von Wertpapieren obliegt. Die Wertpapier-Sammelbanken, die die Titel verwahren, führen alle erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen durch. Hier sind vor allem zu nennen: Abtrennung und Einlösung fälliger Dividenden- und Zinscoupons sowie die Beschaffung neuer Zins- und Dividendenbögen.

Widerstand:

Begriff aus der technischen Wertpapieranalyse. Wenn der Kurs einer Aktie mehrmals bis auf ein bestimmtes Niveau steigt und anschließend wieder zurückfällt, dann spricht man von einem Widerstand oder einer Widerstandszone. Bedeutende Widerstände liegen oft im Bereich runder Zahlen wie 100 oder 1000 und bei ehemaligen Höchstständen des betreffenden Titels. Offenbar finden sich auf diesem
Niveau stets neue Verkäufer, wodurch ein weiterer Kursanstieg verhindert wird. Wenn der Kurs einen Widerstnd schließlich doch nach oben überwindet, so fungiert dieser fortan als Untesrtützung.

WPKN/WPK:

Börsenübliche Kurzbezeichnung für die Wertpapier-Kennummer.

X/Y/Z

XETRA:

Elektronisches System zum außerbörslichen Handel umsatzstarker Wertpapiere. XETRA löste Ende 1997 das IBIS-Handelssystem ab. Es ermöglicht Investoren auch außerhalb der offiziellen Börsenhandelszeiten den Kauf und den Verkauf von Wertpapieren. Die XETRA-Plattform ermöglicht den Online-Banken / Discount-Brokern über Internet die Orders der Kunden direkt auszuführen. Der Aktuelle Stand des DAX wird bereits seit einem Jahr über XETRA festgelegt. Der Computerhandel läuft bis 18:00 Uhr und wird in noch in diesem Jahr verlängert.

XETRA-DAX

Stand des DAX im Handelssystem XETRA

Zahlungsunfähigkeit = Pleite

Auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhendes, dauerhaftes Unvermögen eines Schuldners, seine sofort zu erfüllenden Verbiindlichkeiten noch im wesentlichen zu begleichen. Die Zahlungsunfähigkeit ist ein allgemeiner Insolvenzgrund.

Zeichnung

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren bei deren Emission. Durch schriftliche Erklärung verpflichtet sich der Zeichnende dabei zur Abnahme eines bestimmten Wertpapiervolumens. Im Fall einer Überzeichnung muß er allerdings damit rechnen, weniger Papiere zu erhalten als er gezeichnet hatte.

Zeichnungsfrist

Festgelegter Zeitraum, während dessen Interessenten zur Emission anstehende Wertpapiere zeichnen können.

Zeichnungsschein

Die Urkunde, auf der sich der Zeichnende durch schriftliche Erklärung zur Übernahme eines bestimmten Betrags einer Wertpapieremission verpflichtet.

Zentralbank

Staatliches oder supranationales Geldinstitut, das die Verantwortung für Währungs und Kreditpolitik sowie für den Zahlungsverkehr trägt. Zentralbanken haben außerdem das Privileg inne, Banknoten und Münzen auszugeben.

Zins

Preis, den ein Kreditnehmer für die zeitweilige Überlassung von Geld oder Kapital zu zahlen hat. Die Zinsentwicklung ist einer der wichtigsten Einflußfaktoren auf die Tendenz an den Aktienbörsen.

Zinssatz

In Prozent des Nominalwerts ausgedrückte jährliche Vergütung.

Zinssensitive/zinsreagible Aktien:

Im Prinzip wirkt sich die Zinsentwicklung auf die gesamte Börsensituation und somit auf alle Aktien aus. Anleihen sind eine wichtige Konkurrenz der Geldanlage in Aktien. Je höher die Anleihenrendite, desto attraktiver werden diese Papiere, und desto weniger attraktiv wirkt im Umkehrschluß die Investition in Aktien. Daher sind steigende Zinsen für die Entwicklung an den Aktienmärkten in der Regel sehr negativ. Es gibt jedoch Branchen, deren Ertragsentwicklung direkt von der Zinstendenz betroffen ist, und die daher noch stärker als andere Wirtschaftszweige auf diesen Einfluß reagieren. Hierzu zählen insbesondere Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister. Deren Aktien schneiden bei steigenden Zinsen im Vergleich zum Gesamtmarkt oft unterdurchschnittlich ab.

Zinsstrukturkurve:

Systematische Darstellung der Renditen festverzinslicher Wertpapiere in Abhängigkeit von ihrer Restlaufzeit.

Zinstrend:

Längere Zeit anhaltende Aufwärts-oder Abwärtsbewegung der am Anleihenmarkt zu erzielenden Renditen.

Zusatzaktien:

Synonyme: Berichtigungs- oder Gratisaktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln an die Anteilseigner ausgegeben werden. Die letztere Bezeichnung ist allerdings irreführend, da die Anleger durch die Ausgabe von Zusatzaktien keinen Vermögenszuwachs erfahren.

Zweihundert-Tage-Linie

Gleitender Durchschnitt, der aus den Kursen der jeweils letzten 200 Börsenhandelstage gebildet wird. Im Rahmen der technischen Analyse wird dieser Linie erhebliche prognostische Relevanz eingeräumt: Schneidet der aktuelle Kurs die Zweihundert-Tage-Linie von unten nach oben, so ist dies ein Kaufsignal. Im umgekehrten Fall entsteht ein Verkaufssignal. Am stärksten ist die Signalwirkung, wenn aktueller Kurs und gleitender Durchschnitt in die gleiche Richtung verlaufen. Wird eine aufwärts gerichtete Linie nach oben durchbrochen, so ist dies ein recht deutliches Kaufsignal.

Zykliker, zyklische Aktien:

Aktien von Unternehmen, deren Umsatz- und Gewinnentwicklung in hohem Maß vom Konjunkturverlauf abhängig ist. Typisch zyklische Branchen sind Metall, Papier, Maschinenbau, Basischemie und Ölförderung. Der Kursverlauf zyklischer Aktien nimmt die konjunkturelle Entwicklung oft vorweg. Steigen die Stahlaktien, dann dürfte diese Branche bald einen Aufschwung erleben.
 

Beim nächsten Mal gibt es den Aktienüberblick für euer Hausdepot!